Trotz der Corona-Krise haben viele Unternehmen weitergearbeitet. Die Beschäftigten können nun auf eine steuer- und sozialversicherungsfreundliche Art und Weise für Ihre Mühe während dieser Zeit belohnt werden.
Einmalig und auf grds. freiwilliger Basis können Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern in Belgien sog. Konsumschecks im Wert von bis zu 300 € zukommen lassen. Diese können in Belgien in besonders durch die Corona-Krise betroffenen Sektoren ausgegeben werden – wie beispielsweise in Restaurants oder Geschäften des Einzelhandels, die mehr als einen Monat lang schließen mussten (z.B. kleine Buchhandlung, ein Schönheitssalon etc.). Auf diese Weise wird nicht nur die Kaufkraft der Mitarbeiter erhöht, sondern werden auch die Sektoren unterstützt, die wirtschaftlich besonders unter den staatlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona gelitten haben.
Die Schecks müssen vor dem 31. Dezember 2020 ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer der Schecks beträgt (maximal) 12 Monate und endet am 7. Juni 2021, unabhängig vom Ausstellungsdatum.
Die Konsumschecks können nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei zuerkannt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
So muss bspw. ein einzelner Konsumscheck mindestens € 10 betragen; der Gesamtwert der Schecks darf dabei aber € 300 nicht überschreiten und sie dürfen weder ganz noch teilweise gegen Bargeld eingetauscht werden. Die Konsumschecks dürfen auch kein Ersatz für erzielte Gehälter, Prämien oder andere Leistungen sein, sie stellen vielmehr eine Zusatzleistung dar.
Sofern die Zuerkennung der Konsumschecks nicht bereits tarifvertraglich vorgesehen ist und das Personal in Belgien in den Genuss dieses Vorteils kommen soll, ist die Zuerkennung auf Unternehmensebene oder individualvertraglich in Form einer Anlage zum belgischen Arbeitsvertrag zu vereinbaren.