Auslandsreisekostenpauschalen in Belgien: Neue Beträge 2025

Was sind Auslandstagespauschalen?

Auslandstagespauschalen sind steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen, die Arbeitgeber ihren in Belgien beschäftigten Mitarbeitern für berufliche Auslandsreisen gewähren können. Diese Pauschalen decken Verpflegungsmehraufwand und kleinere Reisekosten ab – ohne Belegpflicht und zu 100% steuerlich absetzbar.

Neue Pauschalsätze seit 1. August 2025

Seit dem 1. August 2025 gelten in Belgien neue Auslandstagespauschalen. Die Höhe variiert je nach Zielland und Aufenthaltsdauer:

Tagespauschalen für wichtige Nachbarländer (2025)

Land Reisen bis 30 Tage Reisen über 30 Tage Änderung
Deutschland € 92 € 55 +€5/+€3
Luxemburg € 107 € 64 +€2/+€1
Niederlande € 103 € 62 +€5/+€3
Frankreich € 95 € 57 -€5/-€3
Vereinigtes Königreich € 110 € 66 +€5/+€3

Quelle: BS vom 01.08.2025

Was decken Auslandstagespauschalen ab?

Abgedeckt durch die Pauschale:

  • Mahlzeiten (Mittag- und Abendessen)
  • Getränke
  • Lokale Transportmittel (Taxi, ÖPNV am Zielort)
  • sonstige Kleinausgaben

Nicht abgedeckt (separate Erstattung möglich):

  • Hotelübernachtungen
  • Frühstück
  • An- und Abreisekosten zum Zielort

Kürzungsregelungen bei Unterkunftskosten

Sind in den separat erstatteten Unterkunftskosten (z.B. Hotelrechnung) weitere Mahlzeiten außer dem Frühstück oder Kleinausgaben enthalten, muss die pauschale Auslandstagespauschale entsprechend gekürzt werden:

  • 35% bei inkludiertem Mittagessen
  • 45% bei inkludiertem Abendessen
  • 20% bei enthaltenen Kleinausgaben

Wichtige Regeländerungen seit 1. Januar 2025

Der belgische Fiskus hat die Voraussetzungen für Auslandstagespauschalen mit Rundschreiben Nr. 2025/C/70 vom 27.10.2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 angepasst.

Was hat sich geändert?

Alte Regelung (bis 31.12.2024):

  • Mindestabwesenheit: 10 Stunden erforderlich
  • An- und Abreisetage: nur 50% der Tagespauschale

Neue Regelung (seit 01.01.2025):

  • ✅ Keine Mindestabwesenheitsdauer mehr
  • ✅ An- und Abreisetagen: 100% der Tagespauschale (statt 50%)
  • ⚠️ Neu: Prozentuale Kürzungen bei inkludierten Mahlzeiten gelten auch für An-/Abreisetage

Praktische Bedeutung

Arbeitgeber können seit 2025 auch bei kürzeren Auslandsaufenthalten (unter 10 Stunden) steuerfreie Tagespauschalen gewähren. An- und Abreisetage werden nicht mehr benachteiligt – es gilt die volle Tagespauschale, sofern keine Mahlzeiten separat erstattet werden.

Sprechen Sie uns im Falle von Rückfragen einfach unverbindlich an.

Stand: November 2025