Auslandsreisekostenpauschalen in Belgien: Neue Beträge 2025
Was sind Auslandstagespauschalen?
Auslandstagespauschalen sind steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen, die Arbeitgeber ihren in Belgien beschäftigten Mitarbeitern für berufliche Auslandsreisen gewähren können. Diese Pauschalen decken Verpflegungsmehraufwand und kleinere Reisekosten ab – ohne Belegpflicht und zu 100% steuerlich absetzbar.
Neue Pauschalsätze seit 1. August 2025
Seit dem 1. August 2025 gelten in Belgien neue Auslandstagespauschalen. Die Höhe variiert je nach Zielland und Aufenthaltsdauer:
Tagespauschalen für wichtige Nachbarländer (2025)
| Land | Reisen bis 30 Tage | Reisen über 30 Tage | Änderung |
| Deutschland | € 92 | € 55 | +€5/+€3 |
| Luxemburg | € 107 | € 64 | +€2/+€1 |
| Niederlande | € 103 | € 62 | +€5/+€3 |
| Frankreich | € 95 | € 57 | -€5/-€3 |
| Vereinigtes Königreich | € 110 | € 66 | +€5/+€3 |
Quelle: BS vom 01.08.2025
Was decken Auslandstagespauschalen ab?
Abgedeckt durch die Pauschale:
- Mahlzeiten (Mittag- und Abendessen)
- Getränke
- Lokale Transportmittel (Taxi, ÖPNV am Zielort)
- sonstige Kleinausgaben
Nicht abgedeckt (separate Erstattung möglich):
- Hotelübernachtungen
- Frühstück
- An- und Abreisekosten zum Zielort
Kürzungsregelungen bei Unterkunftskosten
Sind in den separat erstatteten Unterkunftskosten (z.B. Hotelrechnung) weitere Mahlzeiten außer dem Frühstück oder Kleinausgaben enthalten, muss die pauschale Auslandstagespauschale entsprechend gekürzt werden:
- 35% bei inkludiertem Mittagessen
- 45% bei inkludiertem Abendessen
- 20% bei enthaltenen Kleinausgaben
Wichtige Regeländerungen seit 1. Januar 2025
Der belgische Fiskus hat die Voraussetzungen für Auslandstagespauschalen mit Rundschreiben Nr. 2025/C/70 vom 27.10.2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 angepasst.
Was hat sich geändert?
Alte Regelung (bis 31.12.2024):
- Mindestabwesenheit: 10 Stunden erforderlich
- An- und Abreisetage: nur 50% der Tagespauschale
Neue Regelung (seit 01.01.2025):
- ✅ Keine Mindestabwesenheitsdauer mehr
- ✅ An- und Abreisetagen: 100% der Tagespauschale (statt 50%)
- ⚠️ Neu: Prozentuale Kürzungen bei inkludierten Mahlzeiten gelten auch für An-/Abreisetage
Praktische Bedeutung
Arbeitgeber können seit 2025 auch bei kürzeren Auslandsaufenthalten (unter 10 Stunden) steuerfreie Tagespauschalen gewähren. An- und Abreisetage werden nicht mehr benachteiligt – es gilt die volle Tagespauschale, sofern keine Mahlzeiten separat erstattet werden.
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Stand: November 2025

