Bis zum 31. Dezember 2023 konnten Unternehmen, die in 2022 gute Ergebnisse erzielt haben, ihrem Personal in Belgien nahezu abgabenfrei eine sog. Kaufkraftprämie auszahlen.[1]
Aufgrund der Kurzfristigkeit wurde die Frist der Auszahlung bis zum 31. März 2024 verlängert.
Voraussetzung für die ’steuerfreundliche‘ Gewährung der Kaufkraftprämie ist, dass die Auszahlung in einem Tarifvertrag (wie das bspw. Im Paritair Comité 200 der Fall ist) oder auf Unternehmensebene vorgesehen ist.
Im Tarifvertrag des PC’s 200 ist beispielsweise umrisshaft Folgendes geregelt:
- Unternehmen mit hohen Gewinnen im Jahr 2022 können eine Kaufkraftprämien von bis zu € 500,00 gewähren;
- Unternehmen mit außergewöhnlich hohen Gewinnen im Jahr 2022 können eine Kaufkraftprämie von bis zu € 750,00 gewähren.
Je nach Branche kann der konkret einschlägige Tarifvertrag im Einzelfall etwas anderes regeln (sprechen Sie uns ggf. diesbezüglich an).
Regelung auf Unternehmensebene:
Die Vereinbarung muss vor dem 31. Dezember 2023 geschlossen worden sein. Wird die Vereinbarung über die Kaufkraftprämie erst nach dem 31. Dezember 2023 geschlossen, so wird die Kaufkraftprämie als Lohn betrachtet und ist damit genauso wie das Bruttomonatsgehalt den üblichen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen unterworfen.
Außerdem muss der Mitarbeiter spätestens am 31. März 2024 über den Betrag verfügen können.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann diese Prämie steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden und unterliegt lediglich einem besonderen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 16,5 %.
Die Prämie wird in Form von Konsumgutscheinen analog der sog. Ökoschecks und Essenscoupons (Meal voucher) ausgezahlt.
Sprechen Sie uns gerne an im Falle von Rückfragen.
[1] siehe Königlicher Erlass vom 23. April 2023