Belgien: Arbeiten mit Subunternehmen – Änderungen ab dem 01. Januar 2025
Seit Beginn 2025 ist für Subunternehmer in Belgien die Möglichkeit der kompletten Weitervergabe von angenommenen Arbeiten an weitere Dritte stark eingeschränkt. Verstöße gegen die neuen gesetzlichen Bestimmungen werden strafrechtlich[1] geahndet.
Vor allem im Bausektor sind Subunternehmer häufig anzutreffen. Es ist gängige Praxis, dass Subunternehmer soeben angenommene Arbeiten sofort ihrerseits an weitere nachgelagerte Subunternehmer weitergeben. Eine solchen Kette von Subunternehmern bringt jedoch ein erhöhtes Risiko illegaler Beschäftigung und Sozialdumping mit sich.
Einem Subunternehmer ist es daher infolge eines neuen Gesetzes[2] nunmehr untersagt, die gesamte Ausführung eines Auftrags, den er mit seinem eigenen Auftraggeber geschlossen hat, seinerseits als Unterauftrag zu vergeben. Es ist außerdem verboten, dass ein Unterauftragnehmer nur die Koordinierung der Auftragsausführung behält.
Der Anwendungsbereich der neuen Regelung reicht recht weit und umfasst bestimmte Arbeiten im Bausektor, die Fleischindustrie und die Umzugsbranche.
Es ist daher zu klären, ob Ihr Unternehmen im Falle der weiteren Vergabe von Unteraufträgen selbst tatsächlich noch Aufgaben erfüllt, so wie es im Vertrag mit Ihrem Auftraggeber vorgesehen ist. Sprechen Sie uns im Falle von Rückfragen gerne an.
[1] u. a. Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und Bußgelder bis € 56.000,00.
[2] Gesetz vom 15. Mai 2024
Stand: Februar 2025