Beratung in Frankreich und den Niederlanden

Die beiden Nachbarländer Frankreich und die Niederlande eröffnen Unternehmen aus der D-A-CH-Region interessante Chancen.

Die rechtlichen Vorschriften unterscheiden sich teils erheblich von den in Deutschland bestehenden Regelungen. Der ‚Teufel‘ steckt oft im Detail. Auch die Kommunikation vor Ort nur in den Landessprachen Niederländisch bzw. Französisch kann Unternehmen aus Deutschland Probleme bereiten.

Gerne unterstützen wir Sie daher bei Ihren kurz- oder langfristigen Unternehmensaktivitäten in den Niederlanden und Frankreich.

Wie können wir helfen?

Sie beabsichtigen, einen neuen Mitarbeiter in den Niederlanden und/oder Frankreich einzustellen und benötigen Beratung zum lokalen Arbeitsrecht und Unterstützung bei der Erstellung des Arbeitsvertrages in der jeweiligen Landessprache?

Sie möchten Lohnabrechnungen in den Niederlanden und/oder Frankreich erstellen lassen?

Das niederländische sowie das französische Arbeitsrecht unterscheiden sich wesentlich vom deutschen Arbeitsrecht. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Wir erstellen für Sie auch alle weiteren Vertragsdokumente im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Beschäftigung von Personal in  den Niederlanden und/oder Frankreich, zum Beispiel falls Ihr französischer Mitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen soll.

Gerne vertreten wir Sie außerdem im Rahmen unserer Dienstleistung der Lohnbuchhaltung in den Niederlanden bzw. Frankreich gegenüber der niederländischen bzw. französischen Steuer- und Sozialverwaltung und erstellen für Sie die Lohnabrechnungen nach niederländischem oder französischem Recht.

Wir übernehmen für Sie nicht nur das Payroll-Management in den Niederlanden und Frankreich, sondern unterstützen Sie auch in allen rechtlichen Fragestellungen, die die Beschäftigung von Personal in den Niederlanden und Frankreich mit sich bringen.

Beschäftigung & Payroll

Mitarbeiterentsendung

Die Niederlande sind für deutsche Unternehmen gut zu erreichen und niederländische Unternehmen schätzen die Arbeitsleistungen ihrer deutschen Auftragnehmer aufgrund u. a. Ihrer guten Qualität ‚made in Germany‘ sehr.

Viele deutsche Unternehmen üben daher kurzfristige oder auch längerfristigere Aufträge im benachbarten Königreich der Niederlande gerne aus. Hierfür entsenden sie u. a. ihr eigenes Personal nach Holland.

In diesem Rahmen sind entsprechende Meldepflichten und Reglementierungen zu berücksichtigen.

Die Konsequenzen einer v. a. längerfristigen Entsendung qua Steuerrecht (Betriebsstätte, Lohnsteuer etc.) und Sozialversicherung sind überdies im Auge zu halten.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei sämtlichen Angelegenheiten, so dass der erfolgreichen Ausführung Ihres Auftrages in den Niederlanden nichts mehr im Wege steht.

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