Beratung in Luxemburg

Luxemburg bietet u. a. deutschen Unternehmen vielfältige Möglichkeiten.

Die rechtlichen Vorschriften sind jedoch komplex und auch die Korrespondenz mit den lokalen Behörden nur in der Landessprache Französisch, welche vor Ort vorwiegend (zu ca. 80 %) gesprochen wird, fällt vielen Unternehmen aus den deutschsprachigen Ländern nicht gerade leicht.

Gerne unterstützen wir Sie daher bei Ihren kurz- oder langfristigen Aktivitäten in Luxemburg.

Wie können wir helfen?

Entsenderecht

Grenzüberschreitende internationale Einsätze von Mitarbeitern gewinnen mehr und mehr an Bedeutung.

Deutsche Unternehmen entsenden häufig zum Beispiel im Rahmen der Durchführung von Bau- und Montageaufträgen zeitlich begrenzt Mitarbeiter in unsere Nachbarländer.

Im Falle einer Arbeitnehmerentsendung sind vorab einige landespezifische administrative Formalitäten im jeweiligen Zielland zu erledigen.
Vor Beginn des Einsatzes in Luxemburg muss u. a. jede Entsendung von Arbeitnehmern der zuständigen Behörde in Luxemburg grundsätzlich angezeigt werden.

Je nach Art und Umfang der Tätigkeit können weitere Meldepflichten hinzukommen.

Auch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte im Rahmen einer Mitarbeiterentsendung sind zu berücksichtigen.

Wir erledigen für Sie die administrativen Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung von Personal zwecks Durchführung eines Auftrages (Bsp. Bau und Montage) in Luxemburg.

Dabei übernehmen wir die Korrespondenz mit den luxemburgischen und niederländischen Behörden und stehen Ihnen als Kontaktperson zur Verfügung.

Sie möchten in Luxemburg Dienstleistungen erbringen und fragen sich, ob Sie dadurch in Luxemburg umsatzsteuerpflichtig werden und luxemburgische Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen müssen?

Das Umsatzsteuerrecht kann im Einzelfall recht komplex sein und die Fallstricke liegen oft im Detail. Gesetzliche Besonderheiten sollten beachtet werden.

Es wird daher empfohlen, den Sachverhalt rechtzeitig prüfen zu lassen. Auf Wunsch prüfen wir für Sie die Rechtslage.

Sofern Sie in Luxemburg umsatzsteuerpflichtig werden, erledigen wir für Sie die umsatzsteuerliche Registrierung (Beantragung einer luxemburgischen Steuernummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)).

Umsatzsteuer

Gründung

In Luxemburg stehen verschiedene Rechtsformen im Falle einer Unternehmensgründung zur Verfügung.

Im Mittelstand mit großem Abstand am beliebtesten ist jeweils die Rechtsform, die die größten Gemeinsamkeiten mit der deutschen GmbH aufweist.

Das ist in Luxemburg die sog. SARL (Société à responsabilité limitée).

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gründung in Luxemburg und übernehmen für Sie die erforderlichen Formalitäten.

Unser Dienstleistungsangebot umfasst den Entwurf der Gründungsurkunde in der entsprechenden Landessprache, die Vertretung während der notariellen Beurkundung der Gründungsurkunde.

Auch für andere Fragen zum luxemburgischen Gesellschaftsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

×