Abgabefrist für die Mehrwertsteuererklärungen in Belgien

Abgabe der Mehrwertsteuererklärung

Je nach Umsatzhöhe ist die Erklärung in Belgien monatlich oder vierteljährlich einzureichen.

Quartalserklärung

In der Regel ist die Mehrwertsteuererklärung bis zum 20. Tag des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats einzureichen. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so kann die Erklärung noch am erstfolgenden Werktag eingereicht werden.

Aufgrund der Urlaubszeit während der Sommermonate handhabt die belgische Finanzverwaltung eine flexiblere Regelung, indem die Abgabefrist verlängert wird.

Die Erklärung ist hiernach für das zweite Quartal 2025 bis spätestens zum 08. August 2025 einzureichen.

Monatserklärung

Die Erklärung für den Monat Juni 2025 ist ebenfalls bis spätestens zum 08. August 2025 einzureichen, die Erklärung für den Monat Juli 2025 ist bis spätestens zum 10. September 2025 einzureichen. Für die Erklärungen ab dem Monat August 2025 gelten wieder die üblichen Fristen.

Übersicht der Fristen in 2025 im Falle von Quartalserklärungen

1Q2025: 22.04.2025
2Q2025: 08.08.2025
3Q2025: 20.10.2025
4Q2025: 20.01.2026

Übersicht der Fristen in 2025 im Falle von Monatserklärungen

Januar 2025: 20.02.2025
Februar 2025: 20.03.2025
März 2025: 22.04.2025
April 2025: 20.05.2025
Mai 2025: 20.06.2025
Juni 2025: 08.08.2025
Juli 2025: 10.09.2025
August 2025: 22.09.2025
September 2025: 20.10.2025
Oktober 2025: 20.11.2025
November 2025: 22.12.2025
Dezember 2025: 20.01.2026


Abführung der Mehrwertsteuer

Achtung:

Die Mehrwertsteuer selbst ist zu den gewöhnlichen Fälligkeitsterminen zu begleichen, falls kein Mehrwertsteuerguthaben vorhanden ist. Im Falle von Quartalserklärungen ist die Umsatzsteuer für das zweite Quartal 2025 daher bis spätestens zum 21. Juli 2025 abzuführen (!). Falls von der vorerwähnten „Urlaubsregelung“ Gebrauch gemacht wird und die Erklärung also später eingereicht wird, kann zunächst der entsprechende Mehrwertsteuer-Betrag der vorangegangenen Erklärungsperiode abgeführt werden. Der eventuell noch geschuldete Differenzbetrag ist anschließend noch bis spätestens zum 08. August 2025 zu bezahlen. Auferlegte Verspätungszuschläge werden in der Regel bei Erfüllung aller Voraussetzungen wieder erlassen.

Sollten Sie Rückfragen die Mehrwertsteuer in Belgien betreffend haben oder Unterstützung bei der Abgabe der Steuererklärungen benötigen, so helfen wir Ihnen gerne weiter!

Stand: Mai 2025

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