Da die Abgabenlast in Belgien relativ hoch ist, sind die Arbeitgeber bemüht, Ihren belgischen Mitarbeitern neben dem Gehalt auch andere Vorteile zukommen zu lassen. Elektrofahrräder gewinnen auch in Belgien immer mehr an Bedeutung. Auf diesen Trend versuchen die belgischen Arbeitgeber einzugehen und stellen ihren belgischen Mitarbeitern ein schnelles Elektrofahrrad (Tretunterstützung bis max. 45 km/h) zur Verfügung. Dieses Fahrrad dürfen diese dann in der Regel nicht nur für den Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück, sondern auch privat nutzen.
Auf den Vorteil der Privatnutzung sind nunmehr keine belgischen Sozialabgaben mehr abzuführen. Auch die sog. Fahrradvergütung ist hiervon freigestellt. Wenn ein Mitarbeiter mit einem solchen schnellen Elektrofahrrad zur Arbeit fährt, kann der Arbeitgeber dies durch Auszahlung einer Fahrradvergütung in Höhe von max. 0,23 € / km (Betrag 2017) belohnen. Diese Vergütung ist steuerfrei. Nun sind hierauf ebenfalls keine Sozialabgaben mehr zu zahlen. Hintergrund ist, dass die belgische Sozialverwaltung diese schnellen Elektrofahrräder nunmehr nicht mehr als Moped, sondern als Fahrrad einstuft. Die Freistellung gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2017.
Beispiel: Die Entfernung von der Wohnung zur Arbeit beträgt 15 Kilometer und der Weg wird an 210 Tagen pro Jahr zwei Mal zurückgelegt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine steuerfreie Fahrradvergütung von € 1.449,00 / Jahr auszahlen. Dies wären pro Monat € 120,75 netto.
Sofern Sie in Belgien einen Mitarbeiter beschäftigen (möchten) und u. a. Unterstützung bei der Erstellung eines belgischen Arbeitsvertrages bzw. Beratung zum belgischen Arbeitsrecht oder zum belgischen Reisekostenrecht benötigen, helfe ich Ihnen gerne weiter.