Belgien: Frist Körperschaftsteuererklärung / Steuererklärung der Gebietsfremden
Dieses Jahr ist wieder an die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 für Ihr Unternehmen in Belgien zu denken (Körperschaftsteuer, Steuer der Gebietsfremden).
Spätester Abgabetermin ist normalerweise der letzte Tag des siebten Monats nach Abschluss des Geschäftsjahres. Abweichend davon verschiebt sich diese Abgabefrist auf den 30. September, wenn das Geschäftsjahr im Zeitraum vom 31. Dezember des betreffenden
Steuerjahres bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres endet.
Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember 2024 endete, läuft die Einreichungsfrist also am 30. September 2025 ab.
Endet das Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt, so kann eine andere Abgabefrist gelten. Eine genaue Übersicht finden Sie hier.
Auch deutsche Unternehmen, die in Belgien zwar über keine Tochtergesellschaft etc. verfügen, die aber in 2024 in Belgien bspw. Aufträge ausgeführt haben, können gemäß belgischem Recht verpflichtet sein, die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden abzugeben.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Erklärungen fristgerecht bei der belgischen Finanzverwaltung eingereicht werden.
So vermeiden Sie ein Veranlagungsverfahren von Amts wegen sowie eine mögliche Steuererhöhung.
Auf Wunsch bereiten wir die Steuererklärungen für Sie vor und reichen Sie anschließend für Sie ein.
Sprechen Sie uns gerne an.
Stand: 29.07.2025