Genauso wie in Deutschland muss auch in Belgien beim Erwerb eines Grundstücks bzw. einer Immobilie Grunderwerbsteuer gezahlt werden.
Die genaue Höhe des Steuersatzes ist davon abhängig, in welcher Region Belgiens die Immobilie bzw. das Grundstück belegen ist. Der Steuersatz variiert derzeit von 10 % des Kaufpreises in Flandern bzw. 12,5 % in Brüssel und Wallonien. Dabei darf der Marktwert nicht unterschritten werden.
Ende 2017 beschloss die flämische Regierung die Grunderwerbsteuer in Flandern ab Juni 2018 von 10 % auf 7 % zu senken. Voraussetzung für den ermäßigten Tarif ist u. a., dass es sich bei der zu erwerbenden Immobilie um die einzige Familienwohnung handelt und der Käufer innerhalb von zwei Jahren die Immobilie bezieht.
Wer eine „schlichte Familienwohnung“ zu einem Kaufpreis von < € 200.000 erwirbt, wird auf die ersten € 80.000 von der Grunderwerbsteuer freigestellt. Diese Freistellung beläuft sich damit auf einen finanziellen Vorteil von € 5.600. Für Wohnungen in den Kernstädten Flanderns oder die flämischen Randgebiete gilt diese Freistellung bis zu einem Kaufpreis von € 220.000. Für jede weitere Wohnung oder anderweitige Immobilien ändert sich jedoch nichts. Hierauf bezahlt der Käufer also den normalen Steuersatz von 10 %. Der Kauf einer Immobilie wird also in Belgien wesentlich attraktiver und es ist zu erwarten, dass der Wohnungsmarkt vor allem an der belgischen Küste "anzieht". Sollten Sie weitere Informationen oder Unterstützung bei der Abwicklung Ihres Hauskaufs in Belgien benötigen, so können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. [/av_textblock]