Sie möchten zwecks Ausführung eines Auftrages vorübergehend Ihre Mitarbeiter nach Luxemburg entsenden?

In diesem Fall gilt es einige administrative Verpflichtungen zu beachten.

Die Arbeitnehmerentsendung per se ist grds. den luxemburgischen Behörden vorab anzuzeigen.

Im Rahmen der Entsendemeldung sind unter anderem die folgenden Unterlagen je Mitarbeiter einzureichen:

• Arbeitsvertrag oder Konformitätsbescheinigung
• A1-Bescheinigung
• Arbeitstauglichkeitsbescheinigung
• Nachweis über die berufliche Qualifikation.

Infolge des luxemburgischen Gesetzes vom 14. März 2017 gilt nunmehr eine erweitere Meldepflicht. Das heißt, zusätzlich zu den bisher notwendigen Unterlagen sind weitere Unterlagen einzureichen – wie Lohnzettel, Nachweis über die Zahlung des Gehalts, Stundenzettel etc..

Hinzu kommt, dass seit heute – 22.01.2018 – auch ein fester Ansprechpartner benannt werden muss. Diese Person ist die Verbindungsperson zu den luxemburgischen Behörden im Zusammenhang mit alle Fragen im Rahmen der Entsendung (Einhaltung aller Formalitäten etc.). Die Person kann eine natürliche oder juristische Person sein, die während des Einsatzes vor Ort in Luxemburg ist. Es kann sich hierbei um einen Mitarbeiter, aber auch um einen Anwalt etc. handeln.

Bei Rückfragen oder bei Fragen zu den weiteren Meldeformalitäten (Umsatzsteuer, reglementierte Berufe etc.) können Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. Wir antworten und unterstützen Sie auf Wunsch gerne.

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