Personal in Belgien
Mindestlohn ab 01. April 2024
Der in Belgien geltende Mindestlohn ist auch für deutsche Unternehmen bzw. deren in Belgien beschäftigte Mitarbeiter verpflichtend. Das bedeutet, dass ein in Belgien tätiger oder dorthin entsandter Arbeitnehmer nicht weniger als diesen festen Betrag erhalten darf. Die Bestimmung des konkreten Mindestlohnes ist recht komplex. In den verschiedenen Tarifverträgen sind entsprechende Vereinbarungen den Mindestlohn betreffend festgelegt. Bei der Bestimmung spielt beispielsweise das Alter des konkreten Arbeitnehmers eine entscheidende Rolle.
Außerdem gibt es noch das sog. ‚Garantierte durchschnittliche monatliche Brutto-Mindesteinkommen‘. Dieses ist zwingend. Kein Arbeitnehmer darf weniger verdienen. Letzteres wurde mit Wirkung ab dem 01. April 2024 im Rahmen einer dreistufigen Erhöhung zum zweiten Mal erhöht.
Der neue Mindestbetrag für Arbeitnehmer ab 18 Jahren und für Studenten ab 21 Jahren beträgt nunmehr € 2.029,88 €. Dies ist also der Betrag, den jeder Vollzeitbeschäftigte ab 18 Jahren/Student ab 21 Jahren im Durchschnitt mindestens verdienen muss (einschließlich u. a. des 13. Gehalts).
Diese Anpassung ist der erste Schritt zur Erhöhung der Mindestlöhne, welche von den Sozialpartnern in Belgien vereinbart wurde.
In den Tarifverträgen der verschiedenen Sektoren können höhere Mindestlöhne vereinbart worden sein. Dies ist jeweils zu prüfen.
Für Rückfragen zu den Tarifverträgen etc. in Belgien, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stand: 12.04.2024