Personal in Belgien
Vier-Tage-Woche in Belgien
Die Vier-Tage-Woche ist in vieler Munde. Die Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen. Verschiedenen Studien zufolge hat die Vier-Tage-Woche zur Folge, dass die Beschäftigten gesünder und ausgeglichener seien. Zudem sei die Produktivität höher. Zudem wirken Arbeitgeber, die diese Möglichkeit ihren Mitarbeitern anbieten ‚attraktiver‘ – dies nicht nur gegenüber schon im Unternehmen langjährig beschäftigten loyalen und guten Mitarbeitern, sondern auch gegenüber potentiellen neuen Mitarbeitern.
In Deutschland wird über die Vier-Tage-Woche noch viel diskutiert. Im benachbarten Königreich wurde diese bereits gesetzlich in die Tat umgesetzt.
Wie kann in Belgien das Arbeitsverhältnis eines belgischen Mitarbeiters in eine Vier-Tage-Woche umgesetzt werden?
1) Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter können ihren Arbeitgeber schriftlich fragen, ob er damit einverstanden ist, dass sie ihre Arbeitsleistungen fortan an vier anstelle von fünf Tagen in der Woche erbringen. Der Mitarbeiter würde dann je Tag 9,5 Stunden (im Falle einer 38-Stunden-Woche) bzw. 10 Stunden (im Falle einer 40-Stunden-Woche) arbeiten. Von Überstunden würde in diesem Rahmen nicht ausgegangen werden. Die Wochenarbeitszeit des Mitarbeiters ändert sich dabei nicht und bleibt dieselbe.
2) Der Arbeitgeber kann dem Gesuch des Mitarbeiters zustimmen oder es ablehnen.
Im Falle einer Ablehnung muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter innerhalb eines Monats nach Stellung des Gesuchs eine schriftlich begründete Ablehnung zukommen lassen.
3) Stimmt der Arbeitgeber zu, so schließen der Arbeitgeber und der Mitarbeiter eine schriftliche Vereinbarung hierüber. In diese sind die neuen Arbeitszeiten aufzunehmen (genauso wie in die Arbeitsordnung). Beginn und Ende des Zeitraums, in dem die Vier-Tage-Woche zur Anwendung kommt, sind ebenfalls anzugeben. Dieser Zeitraum kann bis zu sechs Monate dauern, wobei er verlängert werden kann.
4) Um die Möglichkeit der Vier-Tage-Woche nutzen zu können, ist diese auf Unternehmensebene einzuführen – entweder via Änderung der Arbeitsordnung (falls der Mitarbeiter die Vier-Tage-Woche im Rahmen einer 38-Stunden-Woche anwenden möchte) oder im Wege einer Tarifvereinbarung (wenn der Mitarbeiter im Rahmen der beabsichtigten Vier-Tage-Woche mehr als 38 Stunden/Woche und bis maximal 40 Stunden/Woche arbeiten möchte).
Sollten Sie Rückfragen haben oder Unterstützung bei der vertraglichen Gestaltung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.