Mindestlohn in Luxemburg

Seit Mitte der 70er Jahre wird in Luxemburg der Mindestlohn berufsübergreifend erhöht.

Da die Inflation zur Zeit in Luxemburg 4,8 % beträgt, wurde der Mindestlohn mit Wirkung zum 01. Februar 2023 erneut angehoben.

Im Februar und März 2023 betrug er im Falle einer 40-Stunden-Woche:

18 Jahre und älter, qualifiziert € 2.936,48
18 Jahre und älter, nicht qualifiziert € 2.447,07

Die nächste Erhöhung erfolgte im April 2023.

Ab dem 01. April 2023 betrug:

18 Jahre und älter, qualifiziert € 3.009,88
18 Jahre und älter, nicht qualifiziert € 2.508,24

Seit der letzten Indexierung, zum 01. September 2023, beträgt er nunmehr:

18 Jahre und älter, qualifiziert € 3.085,11
18 Jahre und älter, nicht qualifiziert € 2.570,93

Der in Luxemburg gültige Mindestlohn liegt damit über dem in Deutschland geltenden Mindestlohn. Sofern also bspw. ein deutsche Unternehmen vorübergehend einen Mitarbeiter nach Luxemburg entsendet, ist dies unbedingt zu beachten.

Für mögliche Rückfragen im Zusammenhang mit der Entsendung von Personal bzw. Mitarbeitern nach Luxemburg stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stand: 15.09.2023

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