Freiwillige Überstunden in Belgien
Der Ministerrat hat am 12. Mai 2023 die Wiedereinführung der 120 freiwilligen Überstunden beschlossen.
Zunächst war es während der Corona-Pandemie nur in den ‚essentiellen‘ Sektoren in Belgien möglich, freiwillige Überstunden zu leisten. Anschließend wurde diese Möglichkeit auch in den anderen Sektoren eröffnet.
Ab dem zweiten Halbjahr 2023 (also ab dem 01. Juli 2023) bis zum 30. Juni 2025 können wiederum in allen Sektoren 120 zusätzliche freiwillige Überstunden abgeleistet werden. Sinn und Zweck dieser Regelung ist die Belebung der belgischen Wirtschaft.
Für die zusätzlichen Überstunden hat der Arbeitgeber nur den Nettolohn zu zahlen, d. h., der Lohn hierfür ist von Sozialversicherungsbeiträgen befreit und auch nicht steuerpflichtig.
Die Regelung ist recht flexibel. D. h., abgesehen von dem Nettolohn ist kein Überstundenausgleich zu zahlen bzw. keine Ausgleichsruhe zu gewähren. Die in diesem Rahmen geleisteten Überstunden zählen auch nicht im Rahmen der internen Überstundengrenze mit.
Da es sich jedoch um freiwillige Überstunden handelt, ist es wichtig, die erforderlichen Formalitäten zu beachten.
Falls der Arbeitgeber auf die 120 Überstunden zurückgreifen möchte, sollte dies bspw. zuvor schriftlich vereinbart werden – für einen Zeitraum von 6 Monaten (verlängerbar).
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung einer entsprechenden gesetzeskonformen Vereinbarung wünschen.