Mindestlohn in den Niederlanden

Der Mindestlohn ist sowohl im Rahmen einer festen Beschäftigung also auch im Rahmen einer temporären Entsendung von Mitarbeitern in den Niederlanden relevant.

Obwohl in einem Arbeitsvertrag die Absprache bezüglich der Höhe des Gehalts eigentlich frei getroffen werden kann, muss das Gehalt zumindest dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. Eine Absprache, die hiergegen verstößt, ist nichtig. An die Stelle der nichtigen Vereinbarung tritt der gesetzliche Mindestlohn.

In den Niederlohn wird der Mindestlohn immer an 01. Januar sowie am 01. Juli eines jeden Jahres indexiert.

Er gilt für Angestellte ab 21 Jahren. Für jüngere Angestellte (15 bis 20 Jahre alt) werden die Beträge separat bestimmt (Mindestlohn für Jugendliche).

Seit 2024 gibt es in den Niederlanden einen Mindeststundenlohn.

Zuvor war nur ein Mindestlohn pro Monat, Woche bzw. pro Tag festgeschrieben. Abhängig vom einschlägigen Sektor konnte eine Vollzeitbeschäftigung jedoch eine 36, 38- oder 40-Stundenwoche beinhalten. Konsequenz war, dass der tatsächliche Stundenlohn im Falle einer 40-Stundenwoche niedriger war als bspw. im Falle einer 36-Stundenwoche.

Durch die Einführung des Mindeststundenlohnes erhalten alle Arbeitnehmer sämtlicher Branchen denselben Stundenlohn. Seit dem 01. Juli 2024 gelten die folgenden Beträge:

Alter Mindestlohn (brutto) in EUR/ Stunde
21 Jahre und älter € 13,68
20 Jahre € 10,94
19 Jahre € 8,21
18 Jahre € 6,84
17 Jahre € 5,40
16 Jahre € 4,72
15 Jahre € 4,10

Wollen Sie Mitarbeiter in den Niederlanden beschäftigen bzw. dorthin entsenden und benötigen rechtliche Unterstützung sowie HR-Support, dann sprechen Sie uns gerne freibleibend an.

Stand: August 2024

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