Personal in den Niederlanden

Sie sind ein deutscher Arbeitgeber ohne Niederlassung in den Niederlanden, möchten aber gerne einen Mitarbeiter in den Niederlanden einstellen?

Dies ist ohne Weiteres möglich – gleichwohl gibt es ein paar Dinge zuvor zu berücksichtigen:

  • Lohnsteuer und Sozialversicherung

Sofern Sie als deutscher Arbeitgeber Mitarbeiter beschäftigen, die in den Niederlanden arbeiten, kann es sein, dass Sie die Lohnsteuer und auch die Beiträge zur Sozialversicherung und Arbeitnehmerversicherung sowie Krankenversicherungsbeiträge in den Niederlanden abführen müssen. In diesem Fall ist es erforderlich, sich als Arbeitgeber in den Niederlanden zu registrieren. Anschließend können die monatlichen Lohnabrechnungen gemäß holländischem Recht erstellt und die entsprechenden Beiträge an die zuständigen Stellen in Holland abgeführt werden.

Die Umstände des Einzelfalls und die entsprechende Bewertung entsprechend der nationalen Regelungen und internationalen Abkommen sind entscheidend. Eine vorhergehende gründliche Prüfung der (steuer-)rechtlichen Konsequenzen ist dringend zu empfehlen.

  • Arbeitsvertrag gemäß holländischem Recht

Auch die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses sollte gut überlegt sein, ggf. sollte für den Mitarbeiter ein Arbeitsvertrag gemäß holländischem Recht erstellt werden.

Der jährliche Urlaubsanspruch in den Niederlanden beträgt vier Mal die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit. Im Falle einer 5-Tage-Woche betrüge der gesetzliche Urlaubsanspruch danach 20 Tage.

Möglicherweise sind Tarifverträge zu berücksichtigen.

  • Länderspezifische Besonderheiten

Außerdem gibt es in den Niederlanden Besonderheiten zu beachten – wie bspw. die Deckung bestimmter Risiken im Wege von Versicherungen.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie hierbei umfänglich ((steuer-)rechtliche Analyse, Erstellung eines Arbeitsvertrages, Registrierung als Arbeitgeber, monatliche Payroll in den Niederlanden etc.). Sprechen Sie uns gerne an.

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