Der Mehrwertsteuersatz in Luxemburg beträgt derzeit 17 %. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die verminderten Steuersätze von 14 % oder 8 % bzw. der stark verminderte Steuersatz von 3 % für bspw. Renovierungsarbeiten an Wohnungen von Privatpersonen zur Anwendung kommen.
Kleiner Hinweis: die direkte Anwendung des stark verminderten Steuersatzes muss zunächst bei der Finanzverwaltung in Luxemburg beantragt werden.
Die monatlichen bzw. vierteljährlichen Erklärungen sind zwingend elektronisch abzugeben. Die Jahreserklärung kann bisher noch in Papierform eingereicht werden.
Bei der Bestimmung der Steuerschuldnerschaft ist immer danach zu differenzieren, ob die Leistung in der Lieferung einer Ware oder in der Erbringung einer Dienstleistung besteht. Außerdem ist der Lieferungs- bzw. Leistungsort zu bestimmen.
Im Hinblick auf Reverse-charge bestehen im Falle von Montagelieferungen nach dem luxemburgischen Recht Besonderheiten. In der Regel ist hier eine umsatzsteuerliche Registrierung durch den Leistungserbringer mit anschließender Abführung der Mehrwertsteuer in Luxemburg erforderlich.
Sofern Sie Rückfragen haben oder einen Dienstleister für die Erledigung der erforderlichen Formalitäten benötigen, so nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!