Sie möchten Bau- und Montagearbeiten in Belgien durchführen und müssen hierfür vorübergehend Mitarbeiter nach Belgien entsenden?

Die Entsendung Ihrer Mitarbeiter ist grds. den belgischen Behörden anzuzeigen.

Im Rahmen der Meldung über die Entsendung von Arbeitnehmern nach Belgien ist u. a. eine Verbindungsperson zu benennen. Diese Verbindungsperson in Belgien muss eine natürliche Person sein, die von dem entsendenden Unternehmen (also dem Arbeitgeber der entsandten Mitarbeiter) bevollmächtigt wurde, der belgischen Arbeitsinspektion für mögliche Rückfragen im Zusammenhang mit der Entsendung zur Verfügung zu stehen. Die belgische Arbeitsinspektion prüft, ob während der Entsendung nach Belgien die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden / wurden.

Im Rahmen einer solchen möglichen Prüfung sind bspw. die Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge und Arbeitszeitübersichten vorzuzeigen.

Auf Wunsch beraten wir Sie u. a. zum Mindestlohn und zu den zu beachtenden Arbeitszeiten in Belgien. Darüber hinaus stellen wir uns auf Wunsch als Verbindungsperson für Sie in Belgien zur Verfügung und erledigen alle im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerentsendung nach Belgien erforderlichen Formalitäten.

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