Deutsche Unternehmen, die in Belgien, den Niederlanden oder Frankreich Mitarbeiter beschäftigen, stehen vor erheblichen arbeitsrechtlichen Herausforderungen: Jedes Land hat eigene Kündigungsschutzregeln, Sozialversicherungssysteme, Betriebsratspflichten und Meldeverfahren.
Wir unterstützen Sie bei allen arbeitsrechtlichen Anforderungen – von der Vertragsgestaltung bis hin zu Kündigungen.
Mehrsprachig, mit tiefer Kenntnis der lokalen Rechtspraxis und langjähriger Erfahrung in grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen.
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Arbeitsrecht Belgien
Arbeitsvertrag, Car-Policy, Dienstwagenvereinbarung, 38-Stunden-Woche, doppeltes Urlaubsgeld, paritätische Kommissionen.
Mehr erfahren →Arbeitsrecht Niederlande
UWV-Genehmigung, Kettenregelung, 30%-Regelung für Expats, Loonheffing.
Mehr erfahren →Arbeitsrecht Frankreich
gesetzliche 35-Stunden-Woche, strenger Kündigungsschutz (entretien préalable), Arbeitsvertrag, Mutuelle, Prévoyance, Code du travail.
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