Deutsche Unternehmen, die in Belgien, den Niederlanden oder Frankreich Mitarbeiter beschäftigen, stehen vor erheblichen arbeitsrechtlichen Herausforderungen: Jedes Land hat eigene Kündigungsschutzregeln, Sozialversicherungssysteme, Betriebsratspflichten und Meldeverfahren.

Wir unterstützen Sie bei allen arbeitsrechtlichen Anforderungen – von der Vertragsgestaltung bis hin zu Kündigungen.

Mehrsprachig, mit tiefer Kenntnis der lokalen Rechtspraxis und langjähriger Erfahrung in grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen.

Mehrsprachig. Erfahren. Rechtssicher.

Arbeitsrecht Belgien

Arbeitsvertrag, Car-Policy, Dienstwagenvereinbarung, 38-Stunden-Woche, doppeltes Urlaubsgeld, paritätische Kommissionen.

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Arbeitsrecht Niederlande

UWV-Genehmigung, Kettenregelung, 30%-Regelung für Expats, Loonheffing.

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Arbeitsrecht Frankreich

gesetzliche 35-Stunden-Woche, strenger Kündigungsschutz (entretien préalable), Arbeitsvertrag, Mutuelle, Prévoyance, Code du travail.

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