Mitarbeiterentsendung nach Luxemburg: Badge Social & Co.
Viele deutsche Unternehmen entsenden Mitarbeiter nach Luxemburg – von Bauarbeitern über Montagetechniker bis zu IT-Spezialisten. Doch wer in Luxemburg tätig wird, muss sich an spezifische Meldevorschriften halten.
Als auf deutsch-luxemburgische Geschäftsbeziehungen spezialisierte Beratung unterstützen wir Sie bei allen Formalitäten rund um das Thema Entsendungen.
Unsere Leistungen bei Entsendungen nach Luxemburg
Entsendemitteilung
- Meldung vor Arbeitsbeginns
- Badge Social (Sozialausweis mit Barcode, E-Détachement)
Beantragung Ad-hoc Zertifikat
- Antragstellung auf Tätigwerden in Luxemburg im Falle von gelegentlichen und vorübergehenden Dienstleistungen in Luxemburg
- Genehmigung des luxemburgischen Wirtschaftsministeriums ist ein Jahr lang gültig
- Beantragung einer Verlängerung ist möglich
Mindestlohn-Compliance
- Einhaltung Mindestlöhne (in Luxemburg wird der höchste Mindestlohn in Europa gezahlt)
- Lohnhöhenprüfung vor Entsendung
Umsatzsteuerliche Registrierung in Luxemburg und Umsatzsteuererklärung
- Prüfung, ob im Rahmen der Abrechnung über Ihre in Luxemburg erbrachten Leistungen, luxemburgische Umsatzsteuer geschuldet ist
- Beantragung einer USt-ID in Luxemburg
- Vorbereitung und Abgabe der Umsatzsteuererklärungen
Beratung zu
- Besonderheiten des lux. Arbeitsrechts im Rahmen von Entsendungen
- Umsatzsteuer
- zu erledigende Entsendeformalitäten
Weiterführende Services
- Umsatzsteuer Luxemburg
Warum beldelux Law · Tax
✓ Deutschsprachig: Sie können mit uns Deutsch sprechen
✓ Erfahren: Kenntnis der luxemburgischen Besonderheiten
✓ Präzise: Fristgerechte Beantragungen

