Belgien: Frist Körperschaftsteuererklärung / Steuererklärung der Gebietsfremden im Steuerjahr 2024
Steuerjahr 2024:
Auch in 2024 ist wieder an die fristgerechte Einreichung der Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Steuer der Gebietsfremden) in Belgien zu denken.
Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, läuft die Einreichungsfrist am 31. Juli 2024 ab.
Wird die Steuererklärung jedoch mithilfe eines Steuerberaters abgegeben, so verlängert sich die Frist etwas. Unternehmen, deren Geschäftsjahr im Zeitraum vom 31. Dezember 2023 bis 29. Februar 2024 endete, sollten die Erklärung bis spätestens zum 07. Oktober 2024 einreichen. Endet das Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt, so kann eine andere Abgabefrist gelten. Eine genaue Übersicht finden Sie hier.
Auch deutsche Unternehmen, die in 2023 in Belgien bspw. Aufträge ausgeführt haben, können gemäß belgischem Recht verpflichtet sein, die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden abzugeben.
Steuerjahr 2023:
Die Sommerpause ist nun für die meisten zu Ende und viele Unternehmen befinden sich nun u. a. in Belgien in der Hochphase, was die Einreichung der Körperschaftsteuererklärungen betrifft.
Für das Veranlagungsjahr 2022 läuft die Frist für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31.12.2022 endete, am 09. Oktober 2023 ab.
Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, kann eine andere Frist gelten.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Erklärungen fristgerecht bei der belgischen Finanzverwaltung eingereicht werden.
So vermeiden Sie ein Veranlagungsverfahren von Amts wegen sowie eine mögliche Steuererhöhung.
Sprechen Sie uns gerne an.
Stand: 25.09.2024