Abgabefrist für die Mehrwertsteuererklärungen in Belgien

Abgabefrist für die Mehrwertsteuererklärungen in Belgien

Je nach Umsatzhöhe ist die Erklärung in Belgien monatlich oder vierteljährlich einzureichen.

Abgabefristen für die Mehrwertsteuererklärung in Belgien

Die Mehrwertsteuererklärung ist in der Regel bis zum 20. Tag[1] des auf den jeweiligen Zeitraum folgenden Monats (bei Monatserklärungen) bzw. bis zum 25. Tag des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats (bei Quartalserklärungen) einzureichen.

Übersicht der Fristen in 2026 im Falle von Quartalserklärungen

1Q2026: 25.04.2026
2Q2026: 25.07.2026
3Q2026: 25.10.2026
4Q2026: 25.01.2027

Übersicht der Fristen in 2026 im Falle von Monatserklärungen

Januar 2026: 20.02.2026
Februar 2026: 20.03.2026
März 2026: 20.04.2026
April 2026: 20.05.2026
Mai 2026: 22.06.2026
Juni 2026: 20.07.2026
Juli 2026: 20.08.2026
August 2026: 21.09.2026
September 2026: 20.10.2026
Oktober 2026: 20.11.2026
November 2026: 21.12.2026
Dezember 2026: 20.01.2027

[1] Fällt im Falle einer Monatserklärung der 20. Auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so kann die Erklärung noch am erstfolgenden Werktag eingereicht werden.

Keine Urlaubsregelung mehr

Die Urlaubsregelung, die in den Sommermonaten einen Aufschub für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärungen erlaubte, wurde abgeschafft. Sie galt zum letzten Mal im Sommer 2025.

Da die Abschaffung der Sommerregelung überraschend erfolgte, gilt in diesem Sommer 2026 eine Übergangsregelung dahingehend, dass keine Bußgelder verhängt werden, wenn die Erklärungen für Juni und Juli 2026 erst Anfang August bzw. Anfang September 2026 (Juli) eingereicht werden. Ab 2027 gelten die gesetzlichen Fristen strikt und ohne Ausnahmen.

Die geschuldete Mehrwertsteuer ist davon unabhängig in jedem Fall bis spätestens zum Datum der normalen Abgabefrist zu zahlen.

Mehrwertsteuererstattung bei verspäteter Abgabe?

Die Übergangsregelung schützt lediglich vor einem Bußgeld wegen verspäteter Einreichung und hat folglich keinen Einfluss auf das Recht auf die Mehrwertsteuererstattung. Sofern das Mehrwertsteuerguthaben zurückerstattet werden soll, muss die Erklärung innerhalb der strikten gesetzlichen Frist eingereicht werden. Wird dieser Termin versäumt, entfällt das Recht auf automatische Erstattung für diesen Zeitraum.

Zudem gilt für die Mehrwertsteuererstattung die Voraussetzung, dass die letzten sechs Erklärungen jeweils fristgerecht eingereicht worden sind.

Neues Bankkonto für die Mehrwertsteuerzahlung

Seit dem 1. Mai 2026 müssen die Mehrwertsteuerzahlungen auf das neue Bankkonto der belgischen Finanzverwaltung erfolgen: BE41 6792 0036 4210.

Abführung der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer selbst ist zu den gewöhnlichen Fälligkeitsterminen zu begleichen.

Sollten Sie Rückfragen die Mehrwertsteuer in Belgien betreffend haben oder Unterstützung bei der Abgabe der Steuererklärungen benötigen, so helfen wir Ihnen gerne weiter!

Stand: Juli 2026

×
Beldelux 11 Reviews on ProvenExpert.com