Mindestlohn in Luxemburg
Seit Mitte der 70er Jahre wird in Luxemburg der Mindestlohn berufsübergreifend erhöht.
Um die Inflation etwas abzufedern, wurde der Mindestlohn mit Wirkung zum 01. Mai 2025 erneut angehoben.
Seit Mai 2025 beträgt er im Falle einer 40-Stunden-Woche:
18 Jahre und älter, qualifiziert* | € 3.244,48 |
18 Jahre und älter, nicht qualifiziert | € 2.703,74 |
Der Mindestlohn wird regelmäßig indexiert.
Der Mindestlohn ist in Luxemburg allgemeinverbindlich und von allen Unternehmen zu beachten. Er gilt also auch für ausländische Arbeitnehmer, die vorübergehend nach Luxemburg entsandt werden.
*Oftmals stellt sich die Frage, wann ein Mitarbeiter „qualifiziert“ ist.
Ein Arbeitnehmer ist dann qualifiziert, wenn er
• über ein offiziell staatlich anerkanntes Abschlussdiplom verfügt;
• über ein Zeugnis über eine praktisch-handwerkliche Befähigung bzw. ein Berufsbefähigungszeugnis verfügt sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis in diesem Bereich vorweisen kann;
• über sowohl ein Zeugnis über den Erwerb fachlicher / technischer Grundfertigkeiten als auch über eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügt.
Aber auch im Falle des Nichtvorliegens eines Zertifikats oder Zeugnisses kann ein Mitarbeiter qualifiziert sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er eine mindestens 10-jährige Berufserfahrung vorweisen kann oder eine mindestens 6-jährige Berufstätigkeit in einem Handwerk, das einen stetigen Ausbau der fachlichen Fähigkeit erfordert und in welchem die entsprechende Ausbildung nicht mit der Ausstellung eines Zeugnisses abgeschlossen ist.
Für mögliche Rückfragen im Zusammenhang mit der Entsendung von Personal bzw. Mitarbeitern nach Luxemburg stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stand: 15.06.2025