Insbesondere bei Einsätzen im Ausland wie zum Beispiel in Belgien und / oder Luxemburg und der Erbringung von grundstücksbezogenen Leistungen stellt sich oft die Frage, ob diese dort umsatzsteuerpflichtig sind. Dies richtet sich nach dem Ort der Dienstleistung. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Ort einer Dienstleistung, die in einem hinreichend direkten Zusammenhang mit dem Grundstück steht, dort befindet, wo das Grundstück gelegen ist. Hintergrund für diese Regelung ist, dass demjenigen Mitgliedstaat das Umsatzsteueraufkommen zukommen soll, in dem die Dienstleistung auch in Anspruch genommen wird.
Besteht die Dienstleistung jedoch beispielsweise nur in der Zurverfügungstellung von Ausrüstung wie zum Beispiel von Gerüsten zwecks Errichtung, Reparatur oder Reinigung von Gebäuden ist fraglich, ob es sich dann überhaupt um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück handelt.
Die europäischen Rechtsvorschriften zur Mehrwertsteuer, welche direkt gelten und nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, beantworten diese Frage.
Stellt danach ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger Ausrüstung zur Durchführung von Arbeiten an einem Grundstück zur Verfügung, so stellt diese Leistung nur dann eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück dar, wenn der Dienstleistungserbringer für die Durchführung der Arbeiten verantwortlich ist.
Dies wird vermutet, falls der Dienstleistungserbringer dem Dienstleistungsempfänger neben der Ausrüstung auch ausreichendes Bedienpersonal zur Durchführung der Arbeiten zur Verfügung stellt. Diese Vermutung kann durch jegliche sachdienliche, auf Fakten oder Gesetz gestützte Mittel widerlegt werden.
Wird die vorgenannte Vermutung nicht widerlegt und findet der Einsatz in Belgien oder Luxemburg statt, so ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Belgien oder Luxemburg grds. erforderlich und muss die Umsatzsteuer entsprechend abgeführt werden.
Anderenfalls gelten die allgemeinen Vorschriften zum Ort der Dienstleistung.
Haben Sie Rückfragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der umsatzsteuerlichen Registrierung bzw. Abgabe der Umsatzsteuererklärungen in Belgien oder Luxemburg, so nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.