Während der Corona-Krise war in Belgien auf Anraten des Nationalen Sicherheitsrates Telearbeit die Norm. Doch auch nach Abflauen dieser Pandemie wird der eine oder andere Arbeitnehmer in Belgien zumindest an ein paar Tagen im Monat gerne im Home-Office arbeiten wollen.
Hierbei fallen bei den Heimarbeitenden verschiedene Kosten für bspw. Elektrizität, Wasser, Büromaterial an.
Laut einem neuen belgischen Rundschreiben der belgischen Finanzverwaltung vom Juli 2020 können Arbeitgeber diese Kosten dem Arbeitnehmer ungeachtet seiner Funktion bei Beachtung aller Voraussetzungen mittels einer Pauschale von maximal € 129,48 / Monat (gültiger Betrag nach Indexierung ab 01. April 2020; im März € 126,94) steuerfrei erstatten. Die Pauschale kommt nur für Mitarbeiter in Frage, die regelmäßig und strukturell von zu Hause aus arbeiten (mindestens 5 Arbeitstage/Monat) und soll die Bürokosten am Wohnort des Arbeitnehmers decken.
Falls alle Voraussetzung für die Auszahlung der Pauschale erfüllt werden, kann diese steuerfrei ausgezahlt werden. Dies war nicht immer so. Früher mussten Arbeitgeber in Belgien ein sog. Ruling anfragen, in welchem die Steuerfreiheit der Auszahlung bestätigt wurde.
Falls der Arbeitgeber aber von den im Rundschreiben genannten Voraussetzungen abweichen möchte, ist nach wie vor ein Ruling anzufragen, in welchem die Steuerfreiheit in Absprachen mit der belgischen Finanzverwaltung bestätigt werden kann.