In unserem Beitrag vom 30.07.2020 gingen wir bereits auf den Arbeitgeberzuschuss von knapp € 130 / Monat für die Nutzung der eigenen Wohnung als ‚Home-Office‘ durch die Mitarbeiter ein.

Die belgische Steuerverwaltung akzeptiert demnach im Falle struktureller Heimarbeit (also mind. ein Tag / Woche) eine Bürokostenpauschale von € 129,48 / Monat. Die Zahlung dieser Pauschale soll alle Bürokosten abdecken.

Wie schon im bereits abgelaufenen zweiten Quartal 2021 beträgt der Pauschalbetrag nunmehr in den Monaten Juli, August und September 2021 maximal € 144,31.

Es ist davon auszugehen, dass auch die belgische Sozialversicherung diesen Betrag akzeptieren wird.

In der belgischen Lohnabrechnung ist die Zahlung dieses Betrags als Erstattung der eigenen Kosten des Arbeitgebers zu behandeln.

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