Indexdeckelung ‚Centenindex‘ in Belgien 2026

Indexdeckelung (Centenindex) in Belgien 2026

Das belgische Lohnindexierungssystem wird teilweise geändert. Das belgische Parlament hat in die sogenannte Indexdeckelung ‚Centenindex‘ nach monatelanger Diskussion in der vergangenen Nacht verabschiedet.

Das bisherige System: Prozentuale Lohnerhöhung

In Belgien werden Bruttolöhne bisher grundsätzlich automatisch nach sektoralen Regeln indexiert. Die Häufigkeit (jährlich, monatlich, quartalsweise oder bei Überschreitung des Schwellenindexes) variiert je nach Branche. Bisher wurden dabei alle Löhne prozentual erhöht, was in absoluten Zahlen bedeutete: Höhere Einkommen profitierten stärker als niedrigere.

Die Änderung: Fester Betrag statt Prozentsatz

Künftig erhalten Arbeitnehmer in Belgien bei einer Indexierung denselben absoluten Erhöhungsbetrag gemäß dem Prinzip „Cent statt Prozent“. Die Indexdeckelung ist faktisch eine Art Indexsperre, da u. a. höhere Löhne nicht mehr vollständig indexiert werden.

Schwellenwert: € 4.000 Bruttomonatslohn (Vollzeit)

Die Regelung gilt erstmals ab der nächsten Indexierung nach dem 1. Juni 2026 und wird ein zweites Mal bei der ersten Indexierung ab dem 1. Januar 2028 angewendet:

  • Bis € 4.000,00 Brutto (Vollzeit): Keine Änderung, d. h. volle Indexierung wie bisher.
  • Über € 4.000,00 Brutto (Vollzeit): Eingeschränkte Indexierung, d. h. der den Schwellenwert überschreitende Betrag wird um 2 Prozentpunkte weniger erhöht.

Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Schwelle von € 4.000,00 entsprechend dem Beschäftigungsgrad anteilig herabgesetzt.

Rechenbeispiel: Indexierung von 3 % ab 1. Januar 2027:

  • Lohnanteil bis € 4.000,00: Indexierung mit vollen 3 %
  • Lohnanteil über € 4.000,00: Indexierung mit nur 1 % (3 % abzüglich der 2 %)

Zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung

Neben der eingeschränkten Indexierung führt die Indexdeckelung einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag ein; Arbeitgeber sind verpflichtet, die Hälfte der durch die Lohnmäßigung erzielten Einsparung an das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS/RSZ) abzuführen. Dies erfolgt automatisch im Rahmen der Payroll in Belgien.

Fazit

Für Unternehmen mit Mitarbeitern in Belgien bedeutet die Indexdeckelung kurzfristig zu Einsparungen auf Arbeitgeberseite. Der genaue Zeitpunkt der kommenden Lohnindexierung hängt vom jeweils anwendbaren Branchentarifvertrag ab.

Sprechen Sie uns im Falle von Rückfragen gerne an.

Stand: 29. Mai 2026

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