Frist Umsatzsteuererklärung Luxemburg

Sie verfügen als deutsches Unternehmen über eine luxemburgische Mehrwertsteuernummer?

In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass Sie die jeweilige Frist für die Abgabe der Steuererklärung nicht versäumen. Dies gilt selbst dann, wenn Sie keinen Auftrag in Luxemburg ausgeführt und damit keinen entsprechenden Umsatz realisiert haben.

Die Frist der Umsatzsteuererklärung in Luxemburg richtet sich danach, ob Sie die Erklärung jeweils monatlich, quartalsweise oder jährlich einreichen. Die Erklärungsperiodizität wiederum richtet sich nach Ihrem Umsatz.

Die Frist für die Jahresumsatzsteuererklärung 2023 beispielsweise endete am 29. Februar 2024. Bei Verstreichen gewährt die Finanzverwaltung in Luxemburg oftmals eine Fristverlängerung bis Ende Oktober 2024.

Sofern noch nicht geschehen, sollte die Erklärung daher schnellstmöglich abgegeben werden, da die Verwaltung die nicht rechtzeitige Abgabe empfindlich sanktionieren kann (bspw. im Wege einer Steuerstrafe von bis zu € 10.000). Außerdem besteht das Risiko der Festsetzung einer vorläufigen Vorauszahlung sowie einer Schätzung von Amts wegen.

Hier für Sie eine Übersicht der relevanten Fristen:

Höhe Umsatz Geringer als € 112.000 Zwischen € 112.000 und € 620.000 Mehr als € 620.000
Welche Erklärungen? Jahreserklärung Steuererklärung je Quartal und Jahreserklärung Monatliche
Steuererklärung und Jahreserklärung
Wann? Vor dem 1. März des Folgejahres Quartal: vor dem 15. Tag des Quartals, das auf dasjenige folgt, in dem die Steuer fällig wurde.

Jährlich: vor dem 1. Mai des Folgejahres

Monatlich: vor dem 15. Tag des Monats, der auf denjenigen folgt, in dem die Steuer fällig wurde.

Jährlich: vor dem 1. Mai des Folgejahres

Die Steuererklärung ist elektronisch abzugeben.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie hierbei gerne.

Stand: März 2024

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