Belgien: Expat-Regime ab 2025 attraktiver
In Belgien beschäftigte ausländische Führungskräfte und Forscher (sog. Expatriates) konnten bisher jahrelang ihre belgische Steuerbelastung aufgrund einer speziellen Expat-Regelung enorm reduzieren. Die Regelung bot international aufgestellten Unternehmen und deren aus dem Ausland gerufenen Führungskräften/Fachpersonal/Forschern damit attraktive steuerliche Anreize.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 traten jedoch grundlegende Änderungen in Kraft, welche höhere Anforderungen stellten (fünf Jahre lang mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um drei Jahre; vor Aufnahme der Tätigkeit in Belgien war der Wohnsitz 60 Monate lang mehr als 150 km von der belgischen Grenze entfernt; Regelung im Arbeitsvertrag etc.)
Nun werden die Anforderungen teils wieder gelockert und das belgische Steuerregime wird für Expats (retroaktiv) zum 1. Januar 2025 deutlich verbessert. Die Änderungen betreffen sowohl einerseits Führungs- und Fachkräfte sowie andererseits Forscher.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Steuerfreie Pauschale erhöht sich von 30 % auf 35 %
Die steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung steigt von 30 % auf 35 % des Bruttojahresgehalts. Diese Pauschale deckt spezifische Kosten ab wie Umzugskosten, Einrichtungskosten in Belgien, Schulgebühren für Kinder und weitere beruflich bedingte Ausgaben.
- Höchstbetrag von 90.000 € entfällt komplett
Bisher war die steuerfreie Pauschale auf maximal 90.000 € pro Jahr begrenzt. Diese Obergrenze wurde nun ersatzlos gestrichen – ein entscheidender Vorteil für hochqualifizierte Fachkräfte mit höheren Gehältern.
- Mindestgehalt sinkt von 75.000 € auf 70.000 €
Für Führungs- und Fachkräfte gilt ab sofort ein niedrigeres Mindestbruttogehalt von 70.000 € (anstelle von zuvor 75.000 €), um die Expat-Regelung anwenden zu können. Dieser Schwellenwert gilt nur für die in Belgien ausgeübten Tätigkeiten und wird alle drei Jahre angepasst.
Unterschied zwischen den Expat-Regimes
Besonderes Steuerregime für steuerpflichtige Führungs- und Fachkräfte mit Wohnsitz im Ausland
Gilt für ausländische Arbeitnehmer und Geschäftsführer, die von einem belgischen Unternehmen, einer belgischen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens oder Non-Profit-Organisation direkt aus dem Ausland eingestellt oder innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe nach Belgien entsandt werden.
Besonderes Steuerregime für Forscher mit Wohnsitz im Ausland
Speziell für Forscher konzipiert, die aus dem Ausland für Forschungstätigkeiten in Belgien rekrutiert werden. Im Unterschied zum Regime für Fach- und Führungskräfte gilt dieses Regime ausschließlich für Arbeitnehmer, also nicht für Geschäftsführer, und setzt kein Mindestgehalt voraus – dafür ist aber z. Bsp. ein relevanter Forschungsabschluss (PhD/Master) erforderlich.
Was bedeutet das für Sie?
Diese Anpassungen machen Belgien als Arbeitsstandort für internationale Fach- und Führungskräfte deutlich wettbewerbsfähiger – insbesondere im Vergleich zu Nachbarländern. Die steuerfreie Pauschale erhöht sich spürbar, die Abschaffung der Gehaltsobergrenze öffnet das Regime nicht nur für Top-Verdiener.
Für Belgier, die mindestens fünf Jahre im Ausland gelebt haben und nun nach Belgien zurückkehren, ist die Regelung ebenfalls nutzbar.
Voraussetzungen und praktische Hinweise
Um die Expat-Regelung in Anspruch zu nehmen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, die vorab sorgfältig geprüft werden sollten. Alle Bedingungen müssen kumulativ vorliegen, damit Kosten steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden können. Sprechen Sie uns im Falle von Rückfragen einfach an.
Stand: 05.02.2026



