Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Belgien ab 2027

Belgien führt verpflichtende Zeiterfassung ein – Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Ab Anfang 2027 wird die Stempeluhr (oder eine modernere Variante) auch in Belgien verpflichtend. Diese Entscheidung traf die belgische Regierung Ende November 2025. Arbeitgeber haben also noch ein Jahr Zeit, ein geeignetes Registrierungssystem ihrer Wahl zu implementieren.

Hintergrund: Urteile des Europäischen Gerichtshofes

Der Grund für diese Maßnahme ist in ein paar Urteilen des Europäische Gerichtshofes (EuGH) zu finden. Der EuGH urteilte z. Bsp. in 2019, dass Arbeitszeitregelungen nur dann wirksam sein können, wenn Arbeitnehmer ihre geleisteten Stunden auf objektive und verlässliche Weise erfassen. Auf diesem Blog wurde davon ebenfalls berichtet.

Inzwischen haben die meisten EU-Mitgliedstaaten die Regelungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt.

Belgien folgt nun diesem europäischen Trend.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit besteht bisher nämlich mit Ausnahme von ein paar Sonderregeln noch nicht.

Kurz und knapp: Was bedeutet die Arbeitszeiterfassung für Unternehmen in Belgien?

  • Inkrafttreten: 1. Januar 2027
  • Systemwahl: frei wählbar durch den Arbeitgeber.

Die genauen Einzelheiten werden noch ausgearbeitet und gesetzlich verabschiedet.

Die Art und Weise, wie die Zeiterfassung erfolgen soll, kann der Arbeitgeber frei wählen. Oft wird dabei von der sprichwörtlichen Stechuhr gesprochen, aber es kann sich auch um ein anderes System handeln. Vorausgesetzt, es ist objektiv, zuverlässig und zugänglich.

Fazit: Rechtzeitige Vorbereitung empfohlen

Unternehmen sollten bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Kontaktieren Sie uns ggf. einfach für eine Beratung zur Arbeitszeiterfassung in Belgien sowie zu allen Fragen rund um das Thema Arbeitszeit.

Stand: Dezember 2025