Bauferien in Luxemburg
Auch in diesem Jahr und insbesondere im Sommer 2026 sind in Luxemburg wieder die zwingenden und tarifvertraglich geregelten Bauferien zu berücksichtigen. Diese Ruhephase gilt nicht nur für in Luxemburg ansässige Unternehmen, sondern auch für ausländische Unternehmen, welche grenzüberschreitend in Luxemburg tätig werden. Es wird in Luxemburg regelmäßig kontrolliert, ob die kollektiven Bauferien eingehalten werden.
Folgende Zeiträume sind abhängig vom Sektor zu beachten:
Hoch- und Tiefbau
- Sommer: vom 31.07.2026 (einschließlich) bis 23.08.2026 (einschließlich)
- Winter: vom 19.12.2026 bis 06.01.2027 (einschließlich)
Betroffen sind also beispielsweise Bauunternehmer, Unternehmer für Wege- und Pflasterarbeiten, Estrichleger, Unternehmer für Erd-, Aushub- und Kanalarbeiten und Unternehmer für Asphaltarbeiten, Eisenbieger sowie Bohr- und Verankerungsunternehmer.
Eine Ausnahmegenehmigung kann bis 2 Monate vor dem Start der Bauferien bei Vorliegen aller Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde in Luxemburg beantragt und erteilt werden (bspw. im Falle von als dringend anerkannten Arbeiten, Reparaturaufträgen in Schulen bzw. in Fabriken, in welchen momentan nichts produziert wird).
Lassen Sie es uns wissen, falls wir dies für Sie übernehmen dürfen.
Sanitärinstallation, Heizungs-, Lüftungs- und Klimainstallationen
- Sommer: vom 03.08.2026 bis 23.08.2026 einschließlich (voraussichtlich)
- Kein Winterurlaub
Auch hier kann im Falle einer Panne bzw. im Rahmen von Reparatur- und Wartungsarbeiten eine Ausnahme erteilt werden.
Für Kälteanlagenbauer gilt dieser Kollektivurlaub hingegen nicht.
Auch Aufzugbauer, Fliesenleger, Elektriker, Schreiner, Maler, Dachdecker-, Klempner-, Zimmerer- und Dämmarbeiter sowie Glaser können durchgehend Arbeiten durchführen, da sie nicht in den Anwendungsbereich der Tarifverträge fallen.
Stand: März 2026



