Bauferien in Luxemburg

Auch in diesem Jahr und insbesondere im Sommer 2024 sind in Luxemburg wieder die zwingenden und tarifvertraglich geregelten Bauferien zu berücksichtigen. Diese Ruhephase gilt nicht nur für in Luxemburg ansässige Unternehmen, sondern auch für ausländische Unternehmen, welche grenzüberschreitend in Luxemburg tätig werden. Es wird in Luxemburg regelmäßig kontrolliert, ob die kollektiven Bauferien eingehalten werden.

Folgende Zeiträume sind abhängig vom Sektor zu beachten:

Hoch- und Tiefbau

  • Sommer: vom 26.07.2024 bis 18.08.2024 einschließlich
  • Winter: vom 21.12.2024 bis 08.01.2025 einschließlich

Betroffen sind also beispielsweise Bauunternehmer, Unternehmer für Wege- und Pflasterarbeiten, Estrichleger, Unternehmer für Erd-, Aushub- und Kanalarbeiten und  Unternehmer für Asphaltarbeiten.

Eine Ausnahmegenehmigung kann bis 2 Monate vor dem Start der Bauferien bei Vorliegen aller Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde in Luxemburg beantragt und erteilt werden (bspw. im Falle von als dringend anerkannten Arbeiten, Reparaturaufträgen in Schulen bzw. in Fabriken, in welchen momentan nichts produziert wird).

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Sanitärinstallation, Heizungs-, Lüftungs- und Klimainstallationen

  • Sommer: vom 26.07.2024 bis 18.08.2024 einschließlich
  • Kein Winterurlaub

Für Kälteanlagenbauer gilt dieser Kollektivurlaub hingegen nicht.

Auch Aufzugbauer, Fliesenleger, Elektriker, Schreiner, Maler, Dachdecker-, Klempner-, Zimmerer- und Dämmarbeiter sowie Glaser können durchgehend Arbeiten durchführen, da sie nicht in den Anwendungsbereich der Tarifverträge fallen.

 

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