Lohnbonus Belgien 2026: Steuerfreie Mitarbeiterprämie
Möchten Sie als Arbeitgeber Ihren belgischen Mitarbeitern mehr auszahlen als das vereinbarte Bruttomonatsgehalt und sie gleichzeitig einmalig für ein gutes Unternehmensergebnis oder ein anderes kollektives Ziel belohnen?
Dann sollte der steuerfreie sogenannte einmalige ergebnisgebundene Vorteil — auch „Lohnbonus Belgien“ genannt — in Betracht gezogen werden.
Klassischer Bonus vs. Lohnbonus Belgien: Der Steuervergleich
In Belgien unterliegt der klassische Bonus einer starken Besteuerung: Ihr Mitarbeiter erhält netto lediglich ca. 32 % des Bruttobetrages. Beim Lohnbonus sind es hingegen ca. 65 % — ein erheblicher Unterschied für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Maximalbetrag Lohnbonus: Aktuelle Grenzen 2024, 2025 und 2026
Um von diesem Regime profitieren zu können, darf nur ein bestimmter Maximalbetrag je Mitarbeiter ausgezahlt werden:
- 2024: € 4.020,00 brutto
- 2025: € 4.164,00 brutto
- 2026: € 4.255,00 brutto
Unter Steuergesichtspunkten beträgt die maximale Grenze im Jahr 2026 je Mitarbeiter € 3.701,00 (nach Abzug des Arbeitnehmerbeitrags zur Sozialversicherung).
Sozialversicherung beim Lohnbonus Belgien
Im Gegensatz zum klassischen Bonus ist der Lohnbonus in Belgien steuerfrei. Sozialversicherungsrechtlich ist jedoch ein sogenannter Solidaritätsbeitrag abzuführen:
- Arbeitnehmer: 13,07 %
- Arbeitgeber: 33 %
Lohnbonus Belgien einführen: So funktioniert die Umsetzung
Zunächst sind kollektive Ziele zu bestimmen, deren Erreichung objektiv gemessen werden kann (z. B. Umsatz, Kundenzufriedenheit). Der Lohnbonus darf nicht an individuelle Leistungen oder Bewertungen geknüpft werden.
Anschließend ist ein Bonusplan aufzustellen, der der zuständigen Behörde in Belgien vorgelegt und von ihr genehmigt werden muss.
Der Referenzzeitraum, innerhalb dessen die Ziele erreicht werden sollen, kann frei bestimmt werden — mindestens jedoch 3 Monate.
Soll das gesamte Kalenderjahr 2026 als Referenzzeitraum gelten, ist der Bonusplan spätestens bis zum 30. April 2026 bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Lassen Sie es uns wissen, falls Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Bonusplans wünschen oder weitere Fragen aufgetreten sind.
Stand: März 2026



