Sie beschäftigen einen Mitarbeiter in Belgien, welcher oft beruflich unterwegs ist und fragen sich, wie die Vergütung für diese beruflich veranlassten Reisen – sowohl Reisen innerhalb Belgiens als auch Auslandsreisen – zu Gunsten Ihres Mitarbeiters erfolgen kann?

Genauso wie in Deutschland können auch in Belgien bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen im Falle einer beruflich bedingten (Auslands-) Reise grundsätzlich bestimmte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten an den Mitarbeiter ausgezahlt werden.

Die maximale Höhe dieser Pauschalen hängt u. a. davon ab, ob es sich um eine Auslandsreise oder um eine Inlandsreise handelt und wie lange diese Reise dauert.

Da die Thematik rund um das Reisekostenrecht doch recht komplex ist, haben wir die anwendbaren pauschalen Reisekostenvergütungen sowie die jeweiligen Voraussetzungen hierfür für Sie aktualisiert und in dem nachfolgenden Dokument aufgelistet.

Das Dokument steht Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung. Geben Sie in die Betreffzeile bitte „Reisekostenrecht Belgien“ ein.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, falls Sie Rückfragen haben sollten.

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