Personal in Belgien

Mindestlohn ab 01. April 2026

Der in Belgien geltende Mindestlohn ist auch für deutsche Unternehmen bzw. deren in Belgien beschäftigte Mitarbeiter verpflichtend. Das bedeutet, dass ein in Belgien tätiger oder dorthin entsandter Arbeitnehmer nicht weniger als diesen festen Betrag erhalten darf. Die Bestimmung des konkreten Mindestlohnes ist recht komplex. In den verschiedenen Tarifverträgen sind entsprechende Vereinbarungen den Mindestlohn betreffend festgelegt. Bei der Bestimmung spielt beispielsweise das Alter des konkreten Arbeitnehmers eine entscheidende Rolle.

Außerdem gibt es noch das sog. ‚Garantierte durchschnittliche monatliche Brutto-Mindesteinkommen‘. Dieses ist zwingend. Kein Arbeitnehmer  darf weniger verdienen.

Zuletzt betrug es für Arbeitnehmer ab 18 Jahren und für Studenten ab 21 Jahren € 2.154,11.

Mit Wirkung ab 01. April 2026 wurde der Betrag um € 35 auf € 2.189,81 erhöht.

Dies ist also der Betrag, den jeder Vollzeitbeschäftigte ab 18 Jahren/Student ab 21 Jahren im Durchschnitt mindestens verdienen muss (einschließlich u. a. des 13. Gehalts).

Diese Anpassung erfolgte im Rahmen mehrerer Schritte zur Erhöhung der Mindestlöhne, welche von den Sozialpartnern in Belgien vereinbart wurde.

In den Tarifverträgen der verschiedenen Sektoren können höhere Mindestlöhne vereinbart worden sein. Dies ist jeweils zu prüfen.

Für Rückfragen zu den Tarifverträgen etc. in Belgien, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stand: April 2026