Luxemburg: Umsatzsteuersatz ab Januar 2024

In Luxemburg wurden in 2023 vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise und der Inflation einige ‚Gegenmaßnahmen‘ ergriffen.

Eine davon war die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze[1] um jeweils 1 % – jedoch mit Ausnahme des stark ermäßigten Satzes von 3 %.

Folgende Steuersätze waren daher vorübergehend zu beachten:

  • Der Regelsteuersatz von normalerweise 17 % betrug vorübergehend 16 %,
  • Die ermäßigten Steuersätze betrugen 13 % (anstelle von 14 %) und 7 % (anstelle von 8 %).

Diese vorübergehende Senkung der Steuersätze galt jedoch nur für den Zeitraum von Januar 2023 bis Dezember 2023.

Der stark ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 3 % galt unverändert fort, wobei der Anwendungsbereich ausgeweitet wurde. Im Falle der Installation von Photovoltaikanlagen kann er also ebenfalls zum Tragen kommen.

Seit Januar 2024 gelten wieder die bisherigen 4 Steuersätze (d. h. der Regelsteuersatz von 17 %, die ermäßigten Steuersätze von 14 % bzw. 8 % sowie der stark ermäßigte Steuersatz von 3 %.

Sprechen Sie uns im Falle von Rückfragen gerne an.

[1] Gesetz v. 26. Oktober 2022

Stand: 01.01.2024

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