Luxemburg: Umsatzsteuersatz ab Januar 2024
In Luxemburg wurden in 2023 vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise und der Inflation einige ‚Gegenmaßnahmen‘ ergriffen.
Eine davon war die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze[1] um jeweils 1 % – jedoch mit Ausnahme des stark ermäßigten Satzes von 3 %.
Folgende Steuersätze waren daher vorübergehend zu beachten:
- Der Regelsteuersatz von normalerweise 17 % betrug vorübergehend 16 %,
- Die ermäßigten Steuersätze betrugen 13 % (anstelle von 14 %) und 7 % (anstelle von 8 %).
Diese vorübergehende Senkung der Steuersätze galt jedoch nur für den Zeitraum von Januar 2023 bis Dezember 2023.
Der stark ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 3 % galt unverändert fort, wobei der Anwendungsbereich ausgeweitet wurde. Im Falle der Installation von Photovoltaikanlagen kann er also ebenfalls zum Tragen kommen.
Seit Januar 2024 gelten wieder die bisherigen 4 Steuersätze (d. h. der Regelsteuersatz von 17 %, die ermäßigten Steuersätze von 14 % bzw. 8 % sowie der stark ermäßigte Steuersatz von 3 %.
Sprechen Sie uns im Falle von Rückfragen gerne an.
[1] Gesetz v. 26. Oktober 2022
Stand: 01.01.2024